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   VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970   

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VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970 (https://dejure.org/2013,20912)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.08.2013 - 22 CE 13.970 (https://dejure.org/2013,20912)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. August 2013 - 22 CE 13.970 (https://dejure.org/2013,20912)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an transparenzrechtliche Kriterien bei der gewerberechtlichen Vergabe von Standplätzen anlässlich eines Volksfestes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an transparenzrechtliche Kriterien bei der gewerberechtlichen Vergabe von Standplätzen anlässlich eines Volksfestes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bedingungen für die Zulassung der Anbieter von Waren und Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 933
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 CE 13.923

    Nichtzulassung eines Schaustellers zu einem Jahrmarkt

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970
    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens 22 CE 13.923 wird - insoweit unter Abänderung der Nummer V des in jenem Rechtsstreit erlassenen Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Mai 2013 - auf 2.700 EUR, der Streitwert des vorliegenden Beschwerdeverfahrens auf 2.550 EUR festgesetzt.

    Durch Beschluss vom 6. Mai 2013 (Az. 22 CE 13.923) trennte der Verwaltungsgerichtshof das die Herbstdult 2013 betreffende Begehren der Antragstellerin von dem Beschwerdeverfahren ab; gleichzeitig wurde die Beschwerde, soweit sie sich auf die Maidult 2013 bezog, zurückgewiesen.

    Im Übrigen wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge (einschließlich der Akte des Verfahrens 22 CE 13.923) und die von der Antragsgegnerin vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Bereits im Beschluss vom 6. Mai 2013 (22 CE 13.923 - Rn. 17 f.) hat der Verwaltungsgerichtshof darauf hingewiesen, dass sich aus den bis dahin vorgebrachten Angriffen der Antragstellerin gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine derartige Reduzierung des der Antragsgegnerin bei der Auswahl von Veranstaltungsbeschickern zustehenden Ermessens nicht ergibt.

    Die Frage, ob für eine entsprechende Anwendung des § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO in Verfahren nach § 123 VwGO überhaupt Raum ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 6.5.2013 - 22 CE 13.923 - juris Rn. 23), kann deshalb auch in vorliegendem Zusammenhang auf sich beruhen.

    Um zu verhindern, dass die Antragstellerin wegen der Abtrennung des die Herbstdult 2013 betreffenden Teils des Streitgegenstandes mit nennenswert höheren Kosten belastet wird, als das bei einer einheitlichen Entscheidung über ihr Rechtsschutzbegehren der Fall gewesen wäre, entspricht es pflichtgemäßer Ausübung des durch § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG eröffneten Ermessens, die Summe der Streitwerte der Verfahren 22 CE 13.923 und 22 CE 13.970 auf den Betrag festzusetzen, den das Verwaltungsgericht im angefochtenen Beschluss zutreffend veranschlagt hat.

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970
    Insbesondere steht Art. 45 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG einem solchen Vorgehen nicht entgegen (BVerwG, U.v. 18.5.1990 - 8 C 48.88 - BVerwGE 85, 163/165 f.; U.v. 9.12.1992 - 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262/270 f.).

    Dass sich ein dahingehendes Verbot aus dem einschlägigen Fachrecht ergibt (vgl. zu dieser Schranke BVerwG, U.v. 18.5.1990 a.a.O. S. 166; U.v. 9.12.1992 a.a.O. S. 271), hat die Antragstellerin innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist nicht geltend gemacht.

    Greift der Rechtsschutzsuchende jedoch auch einen Verwaltungsakt, der wegen seiner wesentlich geänderten Begründung als neu erlassen gilt, weiter gerichtlich an, ist sein Rechtsschutzgesuch für den Fall, dass dieser Hoheitsakt sich nunmehr als vollumfänglich rechtmäßig erweist, abzuweisen (BVerwG, U.v. 9.12.1992 - 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262/272).

  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88

    Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970
    Insbesondere steht Art. 45 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG einem solchen Vorgehen nicht entgegen (BVerwG, U.v. 18.5.1990 - 8 C 48.88 - BVerwGE 85, 163/165 f.; U.v. 9.12.1992 - 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262/270 f.).

    Dass sich ein dahingehendes Verbot aus dem einschlägigen Fachrecht ergibt (vgl. zu dieser Schranke BVerwG, U.v. 18.5.1990 a.a.O. S. 166; U.v. 9.12.1992 a.a.O. S. 271), hat die Antragstellerin innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist nicht geltend gemacht.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970
    Nach materiellem Recht aber sind die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht gehindert, die fehlende Kausalität eines Bewertungsfehlers dann zu berücksichtigen, wenn die "Alternativlosigkeit" der Bewertung - wie hier - ohne Übergriff in einen der Behörde zustehenden Beurteilungsspielraum festgestellt werden kann, weil sich aufzeigen lässt, dass auf der Grundlage der von ihr aufgestellten Kriterien und in konsequenter Anwendung der von ihr vorgenommenen Bewertungen von Rechts wegen nur ein bestimmtes Ergebnis in Betracht kommt (vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - BVerfGE 84, 34/55; BVerwG, U.v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328/332 f.).
  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970
    Nach materiellem Recht aber sind die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht gehindert, die fehlende Kausalität eines Bewertungsfehlers dann zu berücksichtigen, wenn die "Alternativlosigkeit" der Bewertung - wie hier - ohne Übergriff in einen der Behörde zustehenden Beurteilungsspielraum festgestellt werden kann, weil sich aufzeigen lässt, dass auf der Grundlage der von ihr aufgestellten Kriterien und in konsequenter Anwendung der von ihr vorgenommenen Bewertungen von Rechts wegen nur ein bestimmtes Ergebnis in Betracht kommt (vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - BVerfGE 84, 34/55; BVerwG, U.v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328/332 f.).
  • VGH Bayern, 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135

    Zulassung zu einer Dult; Bewerberauswahl bei konkurrierenden Bewerbern mit

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970
    Auch geringfügige Vorzüge aber reichen grundsätzlich aus, um eine Auswahlentscheidung zugunsten des besser bewerteten Angebots zu rechtfertigen (BayVGH, B.v. 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 - BayVBl 2012, 118 Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 7 ME 116/09

    Konkurrentenverdrängungsklage um Marktzulassung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970
    Denn nicht nur die Kriterien, von denen sich eine Behörde bei Entscheidungen nach § 70 Abs. 3 GewO leiten lässt, müssen transparent und nachvollziehbar sein (NdsOVG, B.v. 17.11.2009 - 7 ME 116/09 - GewArch 2010, 245/246; VG Gelsenkirchen, B.v. 9.6.2008 - 7 L 581/08 - juris Rn. 14; VG Gießen, B.v. 16.10.2009 - 8 L 2486/09.GI - juris Rn. 10; VG Oldenburg, B.v. 20.6.2013 - 12 B 5090/13 - juris Rn. 21); auch der konkrete Auswahlvorgang selbst muss diesen Erfordernissen genügen (VG Oldenburg, B.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 21; vgl. zur Unvereinbarkeit einer Vollzugspraxis, in deren Rahmen zu beachtende Auswahlrichtlinien ergänzt oder sonst modifiziert werden, mit dem Transparenzgebot NdsOVG, B.v. 17.11.2009 a.a.O. S. 246).
  • BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970
    Die Auffassung, es bedürfe der Anfechtung der Zulassung mindestens eines Konkurrenten, damit der vorliegende Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zulässig sei, sei nicht mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 2002 (1 BvR 1790/00 - NJW 2002, 3691) vereinbar.
  • VG Regensburg, 17.04.2014 - RO 5 K 13.334

    Wird eine Bewerbung auf Zulassung zu einer Veranstaltung nach § 70 GewO nur von

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970
    Mit einer am 1. März 2013 zum Verwaltungsgericht Regensburg erhobenen Klage (Az.: RO 5 K 13.334) erstrebte die aus der Antragstellerin und ihrem Ehemann bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ursprünglich die Aufhebung des Bescheids vom 14. Februar 2013 und die Verpflichtung der Antragsgegnerin, über die Zulassung des Kinder-T... zur Mai- und zur Herbstdult 2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung der Gerichts erneut zu entscheiden.
  • VGH Bayern, 25.07.2011 - 22 CE 11.1414

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Zulassung zu einem Volksfest;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970
    Ebenso wie im Beschluss vom 25. Juli 2011 (22 CE 11.1414 - BayVBl 2012, 120 Rn. 5) kann es der Verwaltungsgerichtshof auch aus Anlass des vorliegenden Rechtsstreits dahinstehen lassen, ob ein Begehren, mit dem der Veranstalter eines Jahrmarkts im Sinn von § 68 Abs. 2 GewO bzw. eines Volksfests im Sinn von § 60b Abs. 1 GewO gerichtlich zur Zulassung eines gemäß § 70 Abs. 3 GewO unberücksichtigt gebliebenen Bewerbers verpflichtet werden soll, bereits dann abgewiesen werden muss, wenn für den Rechtsschutzsuchenden innerhalb der Gruppe der Anbieter, der er angehört, kein Platz mehr zur Verfügung steht und er nicht zuvor durch eine erfolgreiche Anfechtungsklage bzw. einen stattgebenden Beschluss nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO die Zulassung wenigstens eines erfolgreichen Mitbewerbers beseitigt bzw. sie suspendiert und so "Raum" für seine eigene Zulassung geschaffen hat.
  • VG Gelsenkirchen, 09.06.2008 - 7 L 581/08

    Zulassung des Betreibers eines Autoskooters zu einem Volksfest

  • VG Oldenburg, 20.06.2013 - 12 B 5090/13

    Zulassung eines Hochfahrgeschäfts zum Stoppelmarkt 2013; Auswahlentscheidung bei

  • VG Stuttgart, 18.12.2003 - 4 K 3363/03

    Beurteilungsrichtlinien für die Auswahl von Marktbeschicker

  • VG Gießen, 16.10.2009 - 8 L 2486/09

    Markt

  • VG Regensburg, 17.04.2014 - RO 5 K 13.334

    Wird eine Bewerbung auf Zulassung zu einer Veranstaltung nach § 70 GewO nur von

    Mit Beschluss vom 12.8.2013, Az. 22 CE 13.970, wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch die Beschwerde bezüglich der Herbstdult zurück.

    Zu welchem Ergebnis diese Attraktivitätsbewertung gekommen ist, erschließt sich aber weder aus dem Begleitschreiben, noch aus der Bewertungsliste (so auch BayVGH, B.v. 12.08.2013 - 22 CE 13.970).

    Unklar ist weiter, warum die Fahrgeschäfte der Beigeladenen beim (Zusatz-)Kriterium "Familie" als im ersten Drittel liegend eingestuft wurden, während sich die Bewertungsliste vom 07.12.2012 hinsichtlich des "Kinder-Taxi" der Klägerin insoweit jeder Aussage enthält, obwohl die Klägerin bereits in ihrer Bewerbung nicht nur auf die für dieses Fahrgeschäft am Familien- bzw. Kindertag geltenden Preisermäßigungen, sondern auch auf die von ihr gewährten Rabatte bei der Abnahme mehrerer Chips sowie darauf hingewiesen hatte, dass Eltern die unentgeltliche Mitfahrt gewährt werde (so auch der BayVGH, B.v. 12.08.2013 - 22 CE 13.970 - Rn. 34).

    Daneben schließt sich die Kammer den Erwägungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof an, mit denen er weitere Indizien aus dem Auswahlverfahren herangezogen hat, die gegen eine abschließende Entscheidung am 12.11.2012 sprechen (BayVGH, B.v. 12.08.2013 - 22 CE 13.970 - Rn. 31 und 32).

    Wie bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausgeführt hat, folgt aus der Intransparenz kein Zulassungsanspruch (BayVGH, B.v. 12.08.2013 - 22 CE 13.970 - juris Rn. 35; zustimmend Storr, in: Pielow Gewerberecht, § 70 Rn 48).

    Die Klägerin muss deshalb nicht mit einem "neuen" Fahrgeschäft gleichgestellt werden, weil ihre letzte Zulassung aus dem Jahr 2008 noch nicht so lange zurückliegt, dass die Erinnerung daran bereits so sehr verblasst ist, dass sie ebenfalls als "Neubewerberin" einzustufen gewesen wäre (BayVGH, B.v. 12.08.2013 - 22 CE 13.970 - juris Rn. 46).

    Zwar treffen die Zulassungsbedingungen keine Aussage darüber, wie die einzelnen Auswahlgesichtspunkte zu bewerten sind und auch die Rechtsordnung enthält dahingehend keine Vorgaben, aber wie schon der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausgeführt hat, darf die Beklagte innerhalb desselben Auswahlverfahrens keinen Systemwechsel vollziehen (BayVGH, B.v. 12.08.2013 - 22 CE 13.970 - juris Rn. 38f.) Anderenfalls würde die Gefahr bestehen, dass der Zulassungsanspruch eines Bewerbers bei Nachbesserung der Entscheidung deshalb ins Leere läuft, weil bei gleichbleibenden Bewertungskriterien ein geändertes Gewichtungssystem angewendet wird, hinsichtlich dessen die Behörde geneigt sein könnte, es so auszugestalten, dass die von ihr getroffene Entscheidung aufrecht erhalten werden kann.

    Insbesondere steht Art. 45 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG einem solchen Vorgehen nicht entgegen ( BVerwG, U.v. 18.5.1990 - 8 C 48.88 - BVerwGE 85, 163/165 f.; U.v. 9.12.1992 - 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262/270 f.) " (BayVGH, B.v. 12.08.2013 - 22 CE 13.970 - juris Rn. 52).

  • VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20

    Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Anforderungen der

    (3) Grenzen findet die grundsätzlich im Ermessen der Gemeinde stehende Ausgestaltung des Zugangs zum Vergabeverfahren nur in Gründen, die unter Berücksichtigung des zu regelnden Lebenssachverhaltes in der Sachgerechtigkeit und Transparenz des Verfahrens selbst liegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1984 - 1 C 26.82 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. August 2013 - 22 CE 13.970 -, juris, Rn. 31).
  • VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 B 15.620

    Dem unterlegenen Bewerber um einen Jahrmarkt-Standplatz kann die Erhebung einer

    Nicht nur die Kriterien, von denen sich eine Behörde bei Entscheidungen nach § 70 Abs. 3 GewO leiten lässt, müssen transparent und nachvollziehbar sein (BayVGH, B.v. 12.8.2013 - 22 CE 13.970 - GewArch 2013, 445/447 Rn. 31 mit Verweis auf NdsOVG, B.v. 17.11.2009 - 7 ME 116/09 - GewArch 2010, 245/246).
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